Haftpflichtversicherung Steuerberater

 

Als Steuerberater ist es notwendig eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden zu haben. Eine Zulassung selbständigen Steuerberater ist nur möglich, wenn eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe einer Versicherungssumme von 250.000 € nachgewiesen wird. Weiterhin sollten die 250.000 € mindestens 4-mal pro Versicherungsjahr für Schäden zur Verfügung stehen.

Diese Mindestversicherungssumme für Steuerberater ist aber nicht unbedingt immer ausreichend, es sollte daher immer geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist, die Versicherungssumme zu erhöhen. Man bedenke nur, dass Schäden, die erst z.B. relativ spät durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt wurden, in der Regel neben dem "direkten" Schaden noch zusätzliche Kosten wie z.B. Zinsen oder andere Folgeschäden verursacht haben. So summiert sich die Schaden sehr schnell.

Eine Erhöhung der Mindestversicherungssumme auf z.B: 500.000 € kostet z.B. in der Regel nur einen Zuschlag von ca 50 %. Wenn man nun berücksichtig das ein einzelner Steuerberater je nach Umsatz, Selbstbeteiligung und Versicherer eine Jahresprämie + Versst. zwischen 160 -800 € zahlt, sollte die Erhöhung der Versicherungssumme nicht am höheren Beitrag scheitern.

Als Versicherungsmakler, der einen Schwerpunkt in der Betreuung von Freiberuflern hat, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, aus der Tarifvielfalt der Versicherer die passenden Angebote für unsere Kunden herauszuselektieren.

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