Haftungsbegrenzung bei Steuerberatern – Berufshaftpflicht

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften haben die Möglichkeit eine Begrenzung der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden gegenüber ihren Mandanten zu vereinbaren.

 

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eine individuelle Vereinbarung mit dem Mandanten
  • Vereinbarung über die AGB

 

Die Höhe der Haftung kann bei der individualvertraglichen Vereinbarung auf die Höhe der Mindestversicherungssumme (250 TSD €) begrenzt werden.

 

Ist eine Begrenzung über die AGB gewünscht, kann die Haftung maximal auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzt werden und das auch nur, wenn entsprechender Versicherungsschutz gegeben ist.

 

Folgende Versicherungssummen sind für die Vereinbarung der Haftungsbegrenzung über die AGB mindestens nötig:

Steuerberater/Steuerberatungsgesellschaften                   1.000.000 €

PartGmbH                                                                                            4.000.000 €

 

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Haftpflichtversicherung Steuerberater