Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Steuerberater laut Gesetz Pflicht. Vor allem aber sichert sie Ihre Existenz. Denn im Schadensfall, beispielsweise wegen fehlerhaften Gutachten oder einer Falschberatung, können Sie sonst mit Ihrem ganzen Vermögen haftbar gemacht werden.

Holger Schnittker, Geschäftsführer der Schnittker Versicherungsmakler GmbH

Holger Schnittker, Geschäftsführer der Schnittker Versicherungsmakler GmbH

Seit über 20 Jahren vermitteln wir Steuerberatern den notwendigen Versicherungsschutz, angepasst an den jeweiligen Bedarf. Wir kennen die Branche und wissen, worauf es ankommt.

Gerne können Sie sich davon überzeugen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die wichtigsten Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater auf einen Blick

Einstiegsprämien für die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro (bei einer Jahreshöchstleistung von 1 Mio. Euro) liegen bei unter 100 Euro pro Jahr, einschließlich Versicherungssteuer.

Dennoch: Pauschal lässt sich die Kostenfrage leider nicht beantworten. Werfen wir deshalb einen Blick auf diejenigen Faktoren, welche für den Versicherungsbeitrag ausschlaggebend sind:

  1. Höhe der gewünschten Versicherungssumme
  2. eventuelle Vorschäden
  3. Anzahl der Sozien
  4. Anzahl der sonstigen Mitarbeiter
  5. Umsatz pro Jahr

Jede Berufshaftpflichtversicherung muss also auf jeden Steuerberater individuell abgestimmt werden. Dabei stellt sich von Fall zu Fall ein anderer Versicherer mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis heraus. Einen Anbieter, der immer den günstigsten Beitrag bietet, gibt es schlichtweg nicht. Versicherungsvergleiche sind aus diesem Grund das optimale Hilfsmittel bei der Anbieterauswahl.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden Steuerberater laut § 67 StBerG verpflichtend, weil sonst keine Bestellung gewährt werden kann. Streng genommen handelt sich dabei um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Es sind folglich nur Vermögensschäden abgedeckt, nicht auch mögliche Schadenersatzansprüche aus Personen-oder Sachschäden. Hierfür ist ein separater Versicherungsschutz notwendig, den wir selbstverständlich bei Bedarf immer ergänzend anbieten.

1. Übernahme verursachter Vermögensschäden

Wichtigster Leistungspunkt ist, dass sämtliche Vermögensschäden vom Versicherer übernommen werden, die Sie als Steuerberater selbst oder Ihre Angestellten verursacht haben. Welche Schadenfälle im Speziellen abgedeckt werden, hängt vom gewählten Versicherungsprodukt ab. Allgemein kommen in Frage:

  • fehlerhafte bzw. inkorrekte Beratung und Auskünfte
  • unzulängliche Aufklärung
  • unterlassene Verweise auf Gesetzesänderungen bzw. auf neuste Gesetzesregelungen
  • unterlassene Verweise auf Ungereimtheiten und entsprechende steuerliche Konsequenzen

Der Versicherungsschutz umfasst übrigens keine Personen- oder Sachschäden. Sollen Schadenfälle dieser Art abgesichert werden, empfiehlt sich eine zusätzliche Bürohaftpflichtversicherung.

2. Überprüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz

Nicht jeder Schadensersatzanspruch ist auch gerechtfertigt. Die Versicherung prüft, ob der Anspruch begründet ist, und lehnt ungerechtfertigte Ansprüche dementsprechend ab.

3. Übernahme von Gerichtskosten

Kosten, die für eventuelle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schadensfall entstehen, werden von der Versicherung übernommen.

Gemäß § 52 DVStB muss die Haftpflichtversicherung für Steuerberater mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall betragen. Zudem müssen im Jahr 1 Mio Euro für Schadensfälle zur Verfügung stehen. Man spricht hier von einer vierfachen Maximierung der Versicherungssumme.

Die Versicherung haftet bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Da der Haftungsumfang für Steuerberater in den letzten Jahren aber stark gestiegen ist, empfiehlt sich für die Versicherungssumme ein höherer Wert als die mindestens notwendigen 250.000 Euro.

Als Steuerberater können Sie außerdem Ihre Haftung gegenüber Ihren Mandanten gemäß § 67a StBerG auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzen. Hierfür muss jedoch eine ausreichend hohen Versicherungssumme vereinbart werden. Das heißt in diesem speziellen Fall: eine Versicherungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro.

Wir konnten durch unsere tägliche Arbeit in folgenden Punkten Leistungsunterschiede im Versicherungsschutz festgestellen:

  • Mitversicherung des Datenschutzrisikos
  • Mitversicherung von Autoren und Dozententätigkeit auf steuerlichem Gebiet
  • Mitversicherung von Financial Planning
  • Mitversicherung der Führung von Anderkonten
  • Mitversicherung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
  • Mitversicherung der Tätigkeit in Steuerberaterkammern und sonstigen berufsständischen Vertretungen
  • Abwehrschutz bei dem Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung

Inwieweit die Leistungsunterschiede im Einzelfall relevant sind, sollte immer gemeinsam besprochen werden. Pauschale Aussagen wären hier eher zum Nachteil als zum Nutzen.

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Da die Haftpflichtversicherung für Steuerberater eine reine Vermögensschadenhaftpflicht ist, sollten Personen- und Sachschäden mit einer separaten Versicherung abgesichert werden. Da eine Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden an Personen oder Sachen im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit aufkommen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, selbst wenn nur eine nebenberufliche Tätigkeit als Steuerberater vorliegt.

2. Inhaltsversicherung

Für Kanzleien mit Büroräumen ist eine Inhaltsversicherung sinnvoll. Sie versichert Schäden an der Einrichtung. Außerdem sollten unbedingt mitversichert werden:

  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten bzw. Akten
  • Einnahmeausfälle im Zuge einer Betriebsunterbrechung

3. Rechtsschutzversicherung

Gerade Steuerberater unterliegen der Gefahr, wegen Steuerhinterziehung in Strafverfahren hineingezogen zu werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit Einschluss des Spezialstrafrechtsschutzes ist deshalb uneingeschränkt zu empfehlen. Etwaige Kosten für die Strafverteidigung sind damit abgedeckt. Einige Rechtsschutzversicherer bieten entsprechende Sonderkonzepte an, die sich durch ein faires Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen.

Was wir als Versicherungsmakler für Sie leisten

Als Experten mit über 20-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Haftpflichtversicherung für Steuerberater sind wir Ihr Ansprechpartner für überzeugende und bedarfsgerechte Versicherungslösungen.

1. Risikoanalyse

Icon Risikoanalyse

Welche Schäden können generell auftreten? Inwieweit können diese Schäden Ihre Existenz als Steuerberater gefährden? Wie können gewisse Schäden vermieden werden? Gemeinsam mit Ihnen klären wir diese Fragen umfassend.

2. Anbietervergleich

Icon Anbietervergleich

Auf Basis dieser Informationen vergleichen wir für Sie kostenfrei, objektiv und unabhängig von sämtlichen Versicherungsunternehmen alle in Frage kommenden Angebote.

3. Vertragsabwicklung

Icon Vertragsabwicklung

Wurde ein Anbieter mit passendem Konzept gefunden, wickeln wir den Vertrag für Sie ab. Unsere Zielvorgabe dabei: Abdeckung sämtlicher relevanter Risiken und optimale Konditionen durch Einschluss oder Ausschluss eventueller Sonderklauseln, um Ihnen eine Lösung über dem Marktstandard bieten zu können.

4. Betreuung

Icon Betreuung

In sämtlichen Fragen rund um die Versicherung sind wir ab dann Ihr Ansprechpartner – und vertreten Ihre Interessen insbesondere im Schadensfall konsequent vor dem Versicherer.