Berufshaftpflicht für Steuerberater: Informationen und Hinweise für einen optimalen Versicherungsschutz
Steuerberater unterstützen und beraten Unternehmen oder Privatpersonen in Steuerangelegenheiten. Sie übernehmen beispielsweise die Buchführung, erstellen die Einnahmeüberschussrechnung und den Jahresabschluss und fertigen Steuererklärungen an. Zusätzlich können Steuerberater von Unternehmen damit beauftragt werden, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die eigenen Mitarbeiter zu übernehmen. Sollten Betriebsprüfungen durch das Finanzamt durchgeführt werden, übernimmt ein Steuerberater die Klärung steuerlich komplexer Fragen und steht als Experte beratend zur Seite.
Im Berufsalltag begegnet ein Steuerberater Unmengen an Zahlen, hohen Summen und komplizierten Rechnungen. Idealerweise läuft alles glatt und der Steuerberater erfüllt die ihm aufgetragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit seiner Mandanten. Was passiert allerdings, wenn ein Steuerberater einen Fehler macht, seinen Mandanten – aus welchem Grund auch immer – falsch berät und daraufhin ein finanzieller Schaden entsteht?
Laut §67 StBerG ist ein Steuerberater dazu verpflichtet, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sollte an die jeweiligen individuellen Risiken und Voraussetzungen angepasst werden, um eine ausreichende Absicherung zu ermöglichen. Als Spezialisten in diesem Bereich können wir Sie unabhängig bei dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung unterstützen.
Was umfasst der Versicherungsschutz?
Der Steuerberater ist für in der Ausübung seines Berufes verursachte Vermögensschäden haftbar. Damit hierfür nicht das persönliche Vermögen eingesetzt werden muss und somit die Existenz bedroht ist, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht Steuerberater umfasst ausschließlich Schadensfälle, die unmittelbar mit der Ausführung der beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters zusammen hängen. Die Versicherung schließt neben dem Steuerberater auch für diesen tätige Personen mit ein. Von der Berufshaftpflicht abgedeckte Schadensfälle können unter anderem sein:
- Fehlerhafte Auskünfte und Beratung
- Unterlassene Auskünfte über Gesetzesänderungen
- Missachtung neuester gesetzlicher Regelungen
- Fehlerhafte oder ungenügende Aufklärung
- Ungenügende Hinweise auf steuerliche Konsequenzen
Schadensbeispiel: Steuerberater versäumt wichtige Frist
Bei einem selbstständigen Mandanten wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. Weil das Finanzamt dabei Unstimmigkeiten in der Kassenführung feststellte, zweifelte dies an der Richtigkeit seiner in der Steuererklärung aufgeführten Ein- und Ausgaben und verlangte eine entsprechend hohe Steuernachzahlung. Diese Annahme hätte widerlegt werden können, wenn Einspruch und entlastende Bescheide rechtzeitig eingelegt worden wären. Der Steuerberater versäumte die Frist, woraufhin der Mandant einen Schadensersatzanspruch von 120.000 Euro geltend machen konnte. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters übernahm diese Kosten.
Welche Besonderheiten gibt es?
Gemäß § 52 DVStB muss die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wenigstens 250.000 € pro Versicherungsfall betragen. Ein Steuerberater hat die Möglichkeit einer Begrenzung seiner Haftbarkeit gegenüber seinen Mandanten, wenn dies in Einzelvereinbarungen festgehalten wird. Die Summe darf dabei allerdings nicht unter 250.000 € liegen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Haftung durch eine wirksame Vereinbarung der allgemeinen Auftragsbedingungen auf die vierfache Höhe der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Hierfür muss eine entsprechende Versicherung bestehen, die eine Summe von mindestens 1.000.000 € abdeckt.
Allerdings steht Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften die Möglichkeit zu, gegenüber ihren Mandanten vertraglich eine Haftungsbegrenzung festzulegen. Zum Einen lässt sich dieser Aspekt individuell mit einem Mandanten vereinbaren. Zum Anderen ist es denkbar, die Haftungsbegrenzung in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Im erstgenannten Fall würde sich die Höhe der Haftung auf die Mindestversicherungssumme beschränken, im letzteren auf das Vierfache von dieser. Gesellschaften haben zudem die Option, durch eine entsprechende Vertragsformulierung, die Haftung auf einen einzelnen Gesellschafter zu übertragen.
Letztlich kann festgehalten werden, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater über Konditionen verfügen sollte, die auf das tatsächliche Risiko und die individuelle Situation abgestimmt sind. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet Berufshaftpflicht für Steuerberater sind wir in der Lage alle Faktoren, die Einfluss auf Ihre Berufshaftpflicht haben, zu analysieren und Sie hierdurch optimal zu beraten. Wenn Sie kostenlose Angebotsberechnungen zum Thema Berufshaftpflicht Steuerberater anfordern möchten, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Auf unserer Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Berufshaftpflichtversicherung und Steuerberater. Sollten Sie eine spezielle Frage zum Thema oder einen konkreten Absicherungswunsch haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Branche stehen wir Ihnen als unabhängige Experten rund um das Thema Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater zur Verfügung.