Berufshaftpflichtversicherung für Syndikus-Steuerberater: Besonderheiten und Beachtenswertes

Auf den ersten Blick behandeln Versicherer Syndikus-Steuerberater bezüglich des Versicherungsschutzes wie einen „normalen“ Steuerberater. Bei beiden sind im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht identisch:

  • die Inhalte der Pflichtversicherung
  • die geforderte Versicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall
  • eine Gesamtleistung von mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr

Auf den zweiten Blick zeigen sich allerdings die Unterschiede. Grund sind die geringeren Umsätze und das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit.

Geringere Umsätze sind die Besonderheit bei Syndikus-Steuerberatern

Die Besonderheit bei Syndikus-Steuerberatern ist, dass sie noch parallel bei einen gewerblichen Arbeitsgeber beschäftigt sind, daher sind die erzielten Umsätze in der Regel gering, teilweise tendieren sie gegen Null tendieren. Das ist auch der Grund, warum Versicherer grundsätzlich nach den Umsätzen fragen. Mehr Informationen zum Syndikus-Steuerberater auch auf der Seite des Deutschen Steuerberaterverbandes www.dstv.de/fuer-die-praxis/syndikus-steuerberater .

Umsätze bis ca. 20.000 Euro pro Jahr stellen für die meisten Versicherer eine Grenze dar, bis zu der sie Sonderkonditionen anbieten. Letztendlich hängt es aber oft vom Einzelfall ab, welcher Versicherer das attraktivste Angebot für den Interessenten anbietet.

Für Steuerberater mit einem Jahresumsatz unter 20.000 Euro liegen die Beiträge erfahrungsgemäß unter 100 Euro pro Jahr. Bei einer optimalen Konstellation können sich die Beiträge einschließlich Versicherungssteuer sogar unter 80 Euro pro Jahr bewegen. Achtung: Die genannten Zahlen gehen immer von der Mindestversicherungssumme aus. Auch wird angenommen, dass keine Mitarbeiter beschäftigt werden.

Gerne können Sie bei uns einen Angebotsvergleich kostenfrei anfordern. Zudem stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Was durch die Selbständigkeit unbedingt zu beachten ist

Durch die selbständige Nebentätigkeit als Steuerberater fallen die Personen-und Sachschäden im Rahmen der selbständigen Tätigkeit in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung. Hier bedarf es einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Einige Privathaftpflichtversicherer bieten bis zu bestimmten Umsatzgrenzen die Mitversicherung der selbständigen Tätigkeit an. Hier sollte aber geprüft werden, wie umfangreich der darin enthaltene Versicherungsschutz ist.

Ebenfalls zu beachten ist, dass durch die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Dies ist nicht nur für den Haftpflichtversicherer von Bedeutung. Auch die jeweiligen Ansprechpartner anderer Versicherungssparten müssen über die Selbständigkeit informiert werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung, die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, um nur einige zu nennen.