Steuerberater tragen in ihrem Berufsalltag eine hohe Verantwortung. Immerhin verlassen ihre Mandanten sich auf ihre Arbeit, vertrauen ihnen sensible Finanzinformationen an und beauftragen sie mit der Klärung ihrer Steuerangelegenheiten. Zusätzlich erfüllen Steuerberater eine beratende Position und müssen ihre Mandanten optimal beraten und unterstützen. Trotz größter Sorgfalt können dabei jedoch Fehler passieren. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass eine Frist versäumt wird oder eine falsche Beratung durchgeführt wurde. Was geschieht allerdings, wenn der Fehler nicht sofort erkennbar ist und erst nach einigen Jahren auffällt?
In so einem Fall kommt das Konzept der Nachhaftung zum Tragen. Die Nachhaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung, die Steuerberater gegenüber ihren Mandanten haben. Sie kann über mehrere Jahre bestehen bleiben und birgt das Risiko finanzieller Forderungen. In der Regel ist die Nachhaftung über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Welche Reglungen gelten jedoch, wenn der Vertrag mit der Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Schadensersatzforderung nicht mehr besteht? In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines Praxisbeispiels, wie ein konkreter Nachhaftungsfall aussehen kann und erklären, wie Steuerberater sich effektiv absichern können.
Inhalt
Bedeutung der Nachhaftung
Die Nachhaftung sorgt dafür, dass ein Steuerberater für eventuelle Berufsfehler verantwortlich gemacht werden kann, die erst einige Jahre später entdeckt werden. Gerade im Rahmen der Steuerberatung kann es länger dauern, bis ein Schaden erkannt und Schadensersatz gegenüber dem Steuerberater geltend gemacht wird. Ohne das Konzept der Nachhaftung könnten Steuerberater in so einem Fall auf den möglicherweise bereits beendeten Vertrag zu ihrem Mandanten verweisen und sich so der Verantwortung und damit auch der Schadensersatzforderung entziehen.
Nachhaftungsklausel in der Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Steuerberater vor den finanziellen Schäden, die aus einer möglichen Falschberatung oder einem Berufsfehler entstehen können – auch, wenn der Fehler bereits vor einigen Jahren passiert ist. Daher sollte eine gute Berufshaftpflichtversicherung in jedem Fall über eine Nachhaftungsklausel verfügen.
Diese Klausel legt fest, dass der Versicherungsschutz auch für Fehler besteht, die in der Vergangenheit geschehen sind. Außerdem kann festgelegt werden, dass der Versicherungsschutz auch nach Beendigung des Vertrages mit der Berufshaftpflichtversicherung besteht. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten ist, bis zur Vertragsbeendigung jedoch nicht bekannt war.
Zeitliche Reglungen der Nachhaftung
Wie lange eine Nachhaftung seitens der Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist je nach Vertragskonditionen unterschiedlich. Gängig ist ein Zeitraum von drei, fünf oder sogar zehn Jahren. Einige Versicherungen bieten sogar eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für Beratungsfehler innerhalb der Vertragslaufzeit an.
Die Rückwärtsversicherung
Eine Alternative zur Nachhaftung ist die Rückwärtsversicherung oder auch Vorhaftung genannt. Einige Berufshaftpflichtversicherungen bieten rückwirkenden Versicherungsschutz an. So werden auch begründete Schadensersatzforderungen außerhalb des Vertragszeitraums abgedeckt. Bis zum Abschluss der neuen Berufshaftpflichtversicherung darf dem Steuerberater kein Beratungsfehler bekannt sein.
Steuerberater sollten bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in jedem Fall darauf achten, ob ein ausreichender Schutz vor Schadensersatzforderungen besteht. Auch für mögliche Übergangszeiten im Falle eines Versicherungswechsels sollte genaustens geprüft werden, welche Konditionen bezüglich Nachhaftung oder Rückwärtsversicherung vereinbart wurden.
Die Nachhaftung im Fallbeispiel
Praxisbeispiel: Der Beratungsfehler von Herrn M.
Herr M. ist seit einigen Jahren als Steuerberater tätig und ist Inhaber einer kleinen Kanzlei. Einer seiner Mandanten ist ein mittelständisches Unternehmen, das im produzierenden Gewerbe tätig ist. Herr M. berät das Unternehmen im Jahr 2020 bei der Erstellung der Steuererklärung. Aufgrund eines Missverständnisses bei der Interpretation einer neu in Kraft getretenen Steuervorschrift wird ein falscher Betrag in der Steuererklärung angegeben. Der Fehler wird zu diesem Zeitpunkt weder von Herrn M. noch vom Finanzamt bemerkt.
Drei Jahre später, im Jahr 2023, wird das Unternehmen einer Betriebsprüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Prüfung bemerkt das Finanzamt den Fehler in der Steuererklärung aus dem Jahr 2020. Das Finanzamt fordert nun Nachzahlugen sowie Strafzinsen für die fehlerhafte Steuererklärung. Der Chef des Unternehmens ist verärgert über den Beratungsfehler und wendet sich an Herrn M. Dieser ist mittlerweile eigentlich nicht mehr für das Unternehmen zuständig, da er das Mandat im Jahr 2021 beendet hat und im Jahr 2022 in Rente gegangen ist.
Herr M. sieht sich mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert, da der Fehler nachweislich auf seine falsche Beratung zurückgeführt werden konnte. Der entstandene Schaden für das Unternehmen ist erheblich. Ohne eine entsprechende Absicherung müsste Herr M. die Forderung aus seinen eigenen Mitteln begleichen.
Direkt nach dem Gespräch mit dem Geschäftsführer wendet sich Herr M. an seine ehemalige Berufshaftpflichtversicherung. Da die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung eine Nachhaftungsklausel für einen Zeitraum von fünf Jahren enthält, springt die Versicherung ein und zahlt den entstandenen finanziellen Schaden.
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