Vor allem für Berufsgruppen, die eine hohe Verantwortung ihren Kunden haben ist eine Versicherung elementar: Die Berufshaftpflichtversicherung. Gerade für Steuerberater ist es essenziell, über eine umfassende Haftpflichtschutzversicherung abgedeckt zu sein. Schon der kleinste Fehler im Arbeitsalltag oder eine einzige Fristversäumnis kann zu einem hohen finanziellen Schaden führen. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Steuerberater nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Ohne den Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme dürfen Steuerberater ihrem Beruf nicht nachstellen. Durch die Versicherungspflicht soll sichergestellt werden, dass finanzielle Schäden, die durch eine Falschberatung entstanden sind, beglichen werden können.

Worauf sollten Steuerberater jedoch achten, bevor sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Gibt es Tarifunterschiede innerhalb der einzelnen Vertragsmodelle und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Unterschieden? Hier erfahren Sie alles, was sie wissen müssen, um die ideale Berufshaftpflichtversicherung für Ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse abschließen zu können.

Höhe der Versicherungssumme

Nicht nur die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, auch die Höhe der Versicherungssumme ist Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben. Die Pflicht zum Abschluss der Versicherung ist in §67 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz geregelt. Darin heißt es:

 

 Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit nach den §§ 33 und 57 Absatz 3 Nummer 2 und 3 ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern und diese Berufshaftpflichtversicherung während der Dauer ihrer Bestellung aufrechtzuerhalten.

 

Die Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater muss laut §52 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften bei 250.000 Euro pro Versicherungsfall liegen. Für Partnergesellschaften liegt die vorgeschriebene Höhe der Mindestversicherungssumme bei 1.000.000 Euro.

Es kann sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme anzusetzen. In der Praxis sind die gesetzlich vorgeschriebenen Summen häufig nicht ausreichend, um den entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen. Besonders für Steuerberater, die große Unternehmen zu ihren Mandanten zählen, sollten über eine höhere Versicherungssumme nachdenken. Vor Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann eine individuelle Risikoanalyse sinnvoll sein, um den tatsächlichen Bedarf effizient ermitteln zu können.

Abgedeckte Schadensarten

Steuerberater sind mit unterschiedlichen Haftungsrisiken konfrontiert. Nicht jeder Schaden ist automatisch ausschließlich finanzieller Natur. Die unterschiedlichen Schadensarten teilen sich auf in Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden.

Vermögensschäden sind die häufigste Schadensform und sollten in der Regel von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Konkret bezieht sich diese Schadensart auf finanzielle Schäden, die beispielsweise durch einen Beratungsfehler des Steuerberaters ausgelöst wurden.

Personen- und Sachschäden sind hingegen nicht immer automatisch über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Obwohl diese Schäden bei Steuerberatern deutlich seltener vorkommen als Vermögensschäden, macht es durchaus Sinn, über einen Einschluss dieser Schadensarten nachzudenken. Verletzt sich beispielsweise ein Mandant in der Kanzlei des Steuerberaters, könnte eine Forderung in Höhe der Behandlungskosten auf den Steuerberater zukommen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden ist ein separater Vertrag, der daher auch andere Versicherungsbedingungen hat als die Absicherung für Personen- und Sachschäden. Für die Absicherung von Personen- und Sachschäden ist also ein eigenständiger Vertrag wie beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung

Auch die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung sollten Steuerberatern vor Versicherungsabschluss bekannt sein. Natürlich können diese Kosten je nach Anbieter, individuellen Klauseln und dem gewünschtem Versicherungsumfang variieren. Ausschlaggebend für die Preisgestaltung sind vor allem der Jahresumsatz der Kanzlei sowie die gewünschte Versicherungssumme. Auch die Anzahl möglicher Mitarbeiter kann einen Einfluss auf die Preisgestaltung haben.

Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie teuer eine Berufshaftpflichtversicherung ist, ist daher kaum möglich. In der Regel sollten Steuerberater für die Berufshaftpflichtversicherung einen Betrag zwischen 150 und 1.500 Euro jährlich einplanen.

Elementare Bestandteile der Berufshaftpflichtversicherung

Je nach individueller Berufsausübung kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz auszuweiten. Bei einigen Versicherungen ist es beispielsweise möglich, Nebentätigkeiten, die innerhalb des Berufsbilds liegen, abzusichern. Diese Absicherung bietet sich an, wenn ein Steuerberater nebenberuflich als Autor ein Buch über Steuertipps geschrieben hat. Sollte es aufgrund der im Buch gegebenen Tipps zu Schäden kommen, kann der Steuerberater für diese Schäden haftbar gemacht werden. Die Mitversicherung von Nebentätigkeiten beugt diesem Risiko vor.

Es ist sinnvoll, vor Vertragsabschluss zu prüfen, welche Ausweitungen des Versicherungsschutzes für die individuelle Situation sinnvoll sind. Während für den einen die Absicherung von Nebentätigkeiten elementar ist, ist für einen anderen die Absicherung von Tätigkeiten im Ausland unabdingbar. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Bausteinen, die als Erweiterung des Deckungsschutzes der Berufshaftpflichtversicherung in Frage kommen. Hier finden Sie einen ausführlichen Überblick.

In welchen Fällen muss keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Wie bereits erwähnt, gibt es für Steuerberater eine gesetzlich vorgeschrieben Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen dieser Regel, wodurch in bestimmten Konstellationen keine Berufshaftpflichtversicherung notwendig ist.

Eine dieser Ausnahmen liegt beispielsweise vor, wenn Steuerberater nicht selbstständig tätig sind, sondern als Angestellte in einer Kanzlei arbeiten. In der Regel liegt dann ein Berufshaftpflichtschutz über den Arbeitgeber vor.

Auch in einer Berufsausübungsgesellschaft kann es, je nach rechtlicher Gestaltung der Partnerschaft, dazu kommen, dass nicht jeder Steuerberater seine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss. In bestimmten Fällen genügt es, wenn eine einzige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, die die Tätigkeiten aller Partner gemeinschaftlich absichert.

Grafik: Anstellungsverhältnisse deutscher Steuerberater

Zum 01.01.2024 waren rund zwei Drittel aller Steuerberater in Deutschland selbstständig tätig und fallen daher in der Regel unter die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Quelle: Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer.

In der Regel gilt jedoch: Selbstständige Steuerberater unterliegen der Versicherungspflicht und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Mindestversicherungssumme abschließen.

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