Die Unterschiede der Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wer eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen möchte und sich im Vorfeld bereits mit der Thematik befasst, stößt schnell auf viele Begrifflichkeiten, deren Bedeutung nicht immer ganz klar ist. Vor allem bei der Unterscheidung zwischen der Berufshaftpflichtversicherung, der Betriebshaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Deshalb erklären wir hier einmal, was genau die Begriffe eigentlich beschreiben und wo entscheidende Unterschiede in der Bedeutung liegen.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an bestimmte Berufsgruppen und deren spezifische Tätigkeiten. So ist beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater eben speziell auf diese Berufsgruppe ausgerichtet und sichert typische Schadensfälle eines Steuerberaters ab. Dazu zählt beispielsweise eine Falschberatung des Steuerberaters, die schließlich zu finanziellen Schäden für den Mandanten führt. Sollte dieser Schadensersatz verlangen, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Zahlung. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist per Gesetz für jeden Steuerberater verpflichtend.
Wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung leistet in der Regel nur bei finanziellen Schäden. Verursacht ein Steuerberater mit seiner Tätigkeit Personen- oder Sachschäden, sind diese Bereich erst mal kein Bestandteil der Versicherung.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden häufig synonym verwendet, da die beiden Versicherungsformen sich stark ähneln. Trotzdem gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausschließlich reale Vermögensschäden absichert, sichert die Berufshaftpflichtversicherung auch unechte Vermögensschäden und eventuell weitere Schadensarten in Abhängigkeit vom entsprechenden Beruf ab. Bei Ärzten sind auch Personen- und Sachschäden in der Berufshaftpflichtversicherung mitversichert.
Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden
Als echte Vermögensschäden werden finanzielle Schäden bezeichnet, die ohne zusätzlichen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Der Schaden ist rein finanzieller Art. Ein Beispiel dafür wäre beispielsweise der finanzielle Schaden, der aus einem Fristversäumnis oder einer Falschberatung entsteht.
Unechte Vermögensschäden hingegen resultieren aus einem Personen- oder Sachschaden. Sie können daher auch als Folgeschäden betrachtet werden. Ein Beispiel für einen unechten Vermögensschaden ist beispielsweise der Stillstand eines Unternehmens und der daraus resultierende Ausfall der Produktion oder die Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls entstanden sind.
Betriebshaftpflichtversicherung
Während eine Berufshaftpflichtversicherung spezielle Berufsgruppen absichert, ist die Betriebshaftpflichtversicherung vorrangig für Unternehmen und deren Mitarbeiter im Einsatz. Der Fokus dieser Versicherung liegt auf der Absicherung von Personen- und Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden. Steuerberater sollten diese Versicherung als separate Versicherung abschließen, um auch Personen- und Sachschäden abzusichern.