Des einen Vorteil, des anderen Nachteil: Mit den Plänen der EU-Kommission über eine Abschaffung des jetzigen Honorarsystems, welches Mindesthonorare für Steuerberater, Architekten und Ingenieure vorsieht, können Kunden künftig günstigere Leistungen erwarten.
EU-Kommissare halten Mindesthonorare für überflüssig
Wie die „Welt“ berichtet, verstößt nach Meinung der EU-Kommissare das deutsche Honorarsystem gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Begründung ist laut einem Brüsseler Wettbewerbshüter folgende:
Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig.
Darüber hinaus stelle das jetzige System eine Behinderung günstigerer Leistung dar. Denn nach dem aktuellen Gebührenkatalog dürfen die Mindesthonorare nur im Ausnahmefall unterschritten werden. Die Kosten für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung richtet sich beispielsweise nach der Summe der Einnahmen.
Weniger Kosten für Kunden im alle einer Abschaffung
Sollte es tatsächlich zu einer Abschaffung der Mindestentgelte für die genannten Berufsgruppen kommen, werden die Kunden vermutlich weniger zahlen müssen als bisher. Die Bundesregierung hat nun zwei Monat Zeit, die Pläne aus Brüssel umzusetzen. Wenn bis dahin die Mindestentgelte nicht abgeschafft worden sind, droht Brüssel mit einer Klage, die eine hohe Strafzahlung zur Folge haben könnte.