GmbH und AG: Informationen zur Rechtsform und den Haftungsbedingungen

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) zählen zu den bedeutsamsten Kapitalgesellschaften der heutigen Wirtschaft. Auch Steuerberater können sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zu diesen Rechtsformen zusammenschließen.

Privatvermögen der Gesellschafter bleibt bei Schadensersatzansprüchen unberührt

Gemäß der haftungsrechtlichen Grundstruktur haftet bei der GmbH und der AG ausschließlich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dies gilt sowohl für Schadensersatzansprüche aus beruflicher Haftung als auch für sonstige Forderungen (z.B. Miete, Kauf). Das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter bleibt also unberührt.

Mindestversicherungssumme und Haftungsbegrenzung im Überblick

Die Mindestversicherungssumme der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung beträgt für Steuerberater 250.000 Euro. Für GmbH und AG liegt der Mindestdeckungsschutz ebenfalls bei 250.000 Euro pro Versicherungsfall. Im Rahmen der Maximierung der Versicherungsleistung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Summe im Jahr vierfach zur Verfügung steht.

Steuerberater-GmbHs und -AGs haben die Möglichkeit, die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden gegenüber ihren Mandanten zu beschränken. Erforderlich ist hierfür eine vertraglich fixierte Haftungsbegrenzung. Diese kann zum Einen mittels einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Mandanten erfolgen. Die Haftung lässt sich hierbei auf die Höhe der Mindestversicherungssumme reduzieren. Zum Anderen ist es möglich, die Haftungsbegrenzung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuführen. In diesem Fall muss sich die Haftung jedoch auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme beschränken.