Welche Versicherungen sind für einen Steuerberater sinnvoll?

Steuerberater sind per Gesetz zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Ohne diese Versicherung wird die Bestellung als Steuerberater widerrufen. Die Versicherung kommt für finanzielle Schäden auf, die durch Beratungsfehler des Steuerberaters entstehen können und sorgt somit dafür, dass Steuerberater nicht mit ihrem privaten Eigentum für mögliche finanzielle Schäden haften müssen.

Neben der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen und Ergänzungen zur Berufshaftpflichtversicherung, die zu einer sinnvollen Ausdehnung des Versicherungsschutzes für den Steuerberater führen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung weitet den Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung auf Personen- und Sachschäden aus. Schäden, die vom Unternehmen selbst oder den Mitarbeitern Dritten zugefügt werden, müssen ohne eine entsprechende Versicherung vom Steuerberater selbst übernommen werden.

Im Schadensfall prüft die Betriebshaftpflichtversicherung, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist oder nicht. Sollte die Forderung berechtigt sein, wird der Schaden in Höhe der festgelegten Versicherungssumme und unter Berücksichtigung einer eventuellen Selbstbeteiligung ausgezahlt. Bei einer unberechtigten Forderung organisiert die Versicherung Gutachten und vertritt den Versicherungsnehmer gegebenenfalls auch vor Gericht.

Im Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden. Schäden, die aus reinen Beratungstätigkeiten ausgelöst werden, sind nicht versichert und fallen unter den Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung. Damit zählt die Betriebshaftpflichtversicherung als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer wird unabhängig von Alter und Beruf im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Auch Steuerberater sind nicht vor diesem Risiko geschützt und laufen Gefahr, durch Krankheiten oder Unfälle berufsunfähig zu werden. Die gesetzliche Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Daher sollten auch Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um ihre Arbeitskraft zuverlässig abzusichern.

Cyber-Versicherung

Steuerberater arbeiten mit sensiblen Daten ihrer Mandanten und unterliegen strengen Geheimhaltungspflichten. Daher müssen eben diese Daten besonders geschützt werden und auch die technische Infrastruktur einer Steuerberaterkanzlei sollte abgesichert werden. Eine Cyber-Versicherung sichert Cyber-Risiken wie Erpressung ab. Eine gute Cyber-Versicherung sollte dabei sowohl für Eigen- als auch für Drittschäden aufkommen und den Versicherungsnehmer in Sachen Schadensprävention unterstützen.

Eine Cyber-Versicherung haftet unter anderem für Schäden, die aufgrund von Bedienfehlern, Hacking, Cyber-Betrug, versehentliches Verbreiten von schädlicher Software, Verstöße gegen Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten oder Erpressung verursacht werden. Einige Versicherungen bieten ihren Kunden auch Maßnahmen der Schadensprävention und organisieren unter anderem Mitarbeiter-Trainings, Beratungen zur IT-Sicherheit oder geben Hilfestellung bei der Erarbeitung eines Krisenplans für einen möglichen Cyber-Angriff.

Büroinhalts- und Elektronikversicherung

Eine Büroinhalts- sowie eine Elektronikversicherung kann als eine Art „Hausratversicherung“ für die Steuerberaterkanzlei verstanden werden. Das Büroequipment ist in der Regel mehrere tausend Euro wert und verfügt über kostspiele technische Infrastrukturen. Eine Büroinhaltsversicherung sichert in der Regel sämtliches Equipment im Büro ab, während eine Elektronikversicherung lediglich die elektronischen Geräte versichert.

Wieso sollte jedoch extra eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden, wenn elektronische Geräte auch über die Büroinhaltsversicherung abgesichert werden? Die Antwort ist leicht: Eine Elektronikversicherung bietet häufig einen deutlich höheren Leistungsumfang. Ob und wenn ja welche Elektronikversicherung sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab. In einigen Fällen wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroinhaltsversicherung angeboten.

Grundsätzlich leisten die Büroinhalts- und die Elektronikversicherung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Einige Versicherungen decken auch Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit zusammenhängenden Vandalismus ab. Zusatzbausteine wie die Absicherung weiterer Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen können ergänzend abgeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt bei ungerechtfertigten Schadensansprüchen in der Regel die Vertretung des Steuerberaters vor Gericht. Für diese Rechtsstreitigkeiten ist der Steuerberater folglich bereits abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Rechtsanwalt- und Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten, die nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt werden.

Dazu können beispielsweise das Einklagen von offenen Forderungen gegenüber Mandanten oder rechtliche Auseinandersetzung mit den eigenen Mitarbeitern zählen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für die Erstellung von Gutachten sowie die Bestellung von Sachverständigen oder Zeugen. Für Steuerberater kann diese Versicherung sinnvoll sein, da Streitigkeiten mit Mandanten nicht selten vor Gericht gehen.

Betriebsausfallversicherung

Eine Betriebsausfallversicherung oder auch Betriebsunterbrechungsversicherung sichert selbstständige Steuerberater gegen einen Betriebsausfall ab und gleicht das fehlende Einkommen aus. Gängige Risiken, die durch die Betriebsausfallversicherung abgedeckt werden, sind unter anderem Betriebsausfälle, die aus Feuer-, Wasser- oder Einbruchschäden entstehen.

Eine Betriebsausfallversicherung kann häufig als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Sollte es zu einem Betriebsausfall kommen, sind sowohl der Gewinn der Steuerberaterkanzlei als auch fortlaufende Kosten wie Mieten, Löhne oder Kreditkosten über die Betriebsausfallversicherung abgesichert.

Welcher Steuerberater braucht welche Versicherung?

Einige der oben genannten Versicherungen können als Zusatzbausteine ergänzend zueinander abgeschlossen werden. Diese Absicherungsform kann günstiger sein als ein separater Abschluss der einzelnen Versicherungen. Grundsätzlich sollte jedoch nicht der Preis der Versicherung als Hauptargument für eine bestimmte Versicherung herangezogen werden. Entscheidend sind immer der genaue Versicherungsumfang sowie die Frage nach der Notwendigkeit der Versicherung für das individuelle Berufsbild und die Kanzlei als Ganzes.

Es ist ratsam, eine genaue Bestandsaufnahme des eigenen Berufsbildes und der Kanzleisituation zu erstellen und entsprechend zum individuellen Bedarf die jeweiligen Versicherungen abzuschließen. Die oben genannten Versicherungen sind jedoch besonders für Steuerberater häufig eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung.