Glossar
Es ist nicht immer leicht, im Fachjargon der Versicherungen den Überblick zu behalten. Häufig werden bestimmte Begrifflichkeiten als Standardwissen vorausgesetzt und nicht erklärt. Daher finden Sie in unserem Glossar eine knappe Erklärung von Wörtern, die im Zusammenhang mit der Berufshaftpflichtversicherung häufig auftreten.
Beratungsfehler – Ein Beratungsfehler liegt vor, wenn ein Steuerberater seinen Mandanten falsch beraten hat. Aus einem Beratungsfehler können finanzielle Forderungen des Mandanten entstehen.
Berufsausübungsgesellschaften – Als Berufsausübungsgesellschaften wird ein Zusammenschluss aus Steuerberatern verstanden, die gemeinschaftlich ihre beruflichen Tätigkeiten ausüben.
Betriebshaftpflichtversicherung – Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung und schließt Personen- und Sachschäden in den Versicherungsschutz ein.
BRAO-Reform – Das „Gesetz zur Neureglung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ wird als BRAO-Reform abgekürzt. Die BRAO-Reform beschreibt umfangreiche Gesetzesreformen zur berufsrechtlichen Reglung von Steuerberater und hat Einfluss auf die Versicherungspflicht.
Deckungsanfrage – Fragt ein Steuerberater bei der Versicherung an, ob ein bestimmter Schadenfall unter den Versicherungsschutz fällt, wird von einer Deckungsanfrage gesprochen.
Deckungserweiterung – Als Deckungserweiterung wird eine Erweiterung des Versicherungsschutzes über die üblichen Leistungen hinaus beschrieben.
Deckungssumme – Als Deckungssumme wird der Höchstbetrag bezeichnet, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall leisten muss.
Haftungsanspruch – Ein Haftungsanspruch besteht, wenn ein Steuerberater von seinem Mandanten für einen Beratungsfehler oder eine Pflichtverletzung haftend gemacht wird.
Jahreshöchstersatzleistung – Die Jahreshöchstersatzleistung gibt den maximalen Schaden an, den eine Versicherung im Laufe eines Versicherungsjahres bereit ist, für alle Schadenfälle insgesamt zu bezahlen.
Leistungsumfang – Im Leistungsumfang wird festgelegt, welche Risiken und Schäden über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind.
Nachhaftungsfrist – Innerhalb der Nachhaftungsfrist haftet die Versicherung weiter für Schäden, die innerhalb des Versicherungszeitraums entstanden sind, auch wenn der Vertrag bereits beendet wurde. Diese Frist kann je nach Anbieter unterschiedlich lang sein.
Personenschäden – Personenschäden beschreiben Schäden, die einer Person durch Verletzungen eines Dritten zugefügt wurden.
Rückwärtsversicherung – Die sogenannte Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. So können ältere Fälle rückwirkend abgesichert werden. Diese Option ist nicht immer automatisch Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung.
Sachschäden – Im Gegensatz zu Personenschäden sind Sachschäden Beschädigungen am Eigentum Dritter. Interessant für Steuerberater sind Sachschäden beispielsweise bei der Beschädigung des Laptops eines Mandanten.
Schadenfreiheitsrabatt – Versicherungsnehmer können einen Bonus erhalten, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum schadenfrei bleiben. Dieser Bonus wird Schadenfreiheitsrabatt genannt.
Selbstbeteiligung – Die Selbstbeteiligung muss ein Steuerberater im Schadenfall selbsttragen, bevor die Versicherung leistet.
Syndikus-Steuerberater – Als Syndikus-Steuerberater werden Steuerberater bezeichnet, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber wie einem Unternehmen oder einer Organisation tätig sind.
Echte Vermögensschäden – Als echte Vermögensschäden werden finanzielle Schäden bezeichnet, die durch eine direkte Falschberatung oder ein Fristversäumnis entstehen.
Unechte Vermögensschäden – Unechte Vermögensschäden sind hingegen Folgeschäden eines vorausgegangenen Sach- oder Personenschadens. Ein Beispiel für einen unechten Vermögensschaden wäre Verdienstausfall nach einem Beinbruch.
Unberechtigte Schadensersatzforderungen – Fordert ein Mandant Schadensersatz von seinem Steuerberater, obwohl diesem kein Fehler nachgewiesen kann, ist von einer unberechtigten Schadensersatzforderung die Rede.
Versicherungsbedingungen – Die Versicherungsbedingungen legen genaustens fest, wann welcher Versicherungsschutz besteht. Sie können je nach Vertrag unterschiedlich ausgearbeitet sein und ermöglichen die Individualisierung einer Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsprämie – Die Prämie muss der versicherte Steuerberater an die Versicherung zahlen, um im Leistungsfall den Versicherungsschutz zu erhalten.
Versicherungssumme – Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe die Versicherung pro Schadenfall die anfallenden Kosten übernimmt. Einige Anbieter legen eine Höchstdeckung pro Jahr fest.
Vertragslaufzeit – Gibt an, wie lange der Vertrag läuft.
Zusatzbaustein – Die Berufshaftpflichtversicherung kann mit verschiedenen optionalen Zusatzbausteinen abgeschlossen werden. So können Steuerberater bei Bedarf beispielsweise Nebentätigkeiten oder sonstige Risiken in den Versicherungsschutz einschließen.
Bei weiteren Fragen zu Begrifflichkeiten im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater können Sie sich gerne melden. Wir beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer idealen Absicherung.