Leistungsverweigerung der Berufshaftpflichtversicherung – Und jetzt?

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist als Steuerberater nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt im Fall eines Beratungsfehlers und einer daraus resultierenden Schadenersatzforderung für die nötige finanzielle Absicherung. Vor allem als Steuerberater ist die Gefahr hoch, bereits durch einen kleinen Fehler einen hohen finanziellen Schaden für seine Mandanten auszulösen. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche, die an den Steuerberater gestellt werden und übernimmt in berechtigten Fällen die Übernahme der entstandenen Kosten.

Solange dieser Prozess ohne Probleme abläuft, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine echte Entlastung. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass die Versicherung die vereinbarte Leistung verweigert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte unter Umständen zu einer Leistungsverweigerung führen können und welche Möglichkeiten im Fall einer Leistungsverweigerung bestehen.

Gründe für die Leistungsverweigerung

Vorsätzlicher Fehler

Ein Grund, der zu einer Leistungsverweigerung seitens der Berufshaftpflichtversicherung führen kann, ist der berechtigte Zweifel der Versicherung darüber, ob ein Fehler unwissentlich begangen wurde. Grundsätzlich sind nur Berufsfehler im Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen, die fahrlässiger Natur sind und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es ist jedoch nicht leicht, den Vorsatz eines Fehlers nachzuweisen. Sollten sich aus dem Berufsfehler jedoch konkrete Vorteile für den Steuerberater ergeben oder etwaige Unstimmigkeiten auftreten, kann die Berufshaftpflichtversicherung weitere Nachprüfungen über die genauen Hintergründe des Fehlers anstellen.

Falsche Angaben

Auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Steuerberaters vor Vertragsabschluss können eine Leistungsverweigerung zur Folge haben. Bemerkt die Versicherung die fehlerhaften Angaben, kann sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten und den Versicherungsschutz aufheben.

Vertraglich vereinbarte Leistungsausschlüsse

Sollte der Berufsfehler, der zur Forderung des Schadensersatzes geführt hat, nicht im Rahmen der Versicherungsbedingungen abgesichert sein, so kann dies ebenfalls als Grund für eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherung angesehen werden. Daher sollte vor Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung ein besonderes Augenmerk auf die genauen Versicherungsbedingungen gelegt und somit geprüft werden, welche konkreten Fehler im Versicherungsschutz enthalten sind und welche nicht. Hier finden Sie eine Übersicht über elementare Bausteine einer Berufshaftpflichtversicherung.

Vorgehensweise im Fall der Leistungsverweigerung

Besonders bei Schadensersatzforderungen mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung kann es durchaus vorkommen, dass die Berufshaftpflichtversicherung die Leistung verweigert. Häufig hält diese Leistungsverweigerung einer gerichtlichen Prüfung jedoch nicht stand, weshalb Betroffene die Ablehnung immer genaustens überprüfen sollten. Vor allem wenn kein offensichtlicher Verstoß gegen die Vertragsbedingungen begangen wurde, sollte die Leistungsverweigerung nicht widerspruchslos hingenommen werden. Es empfiehlt sich in solchen Fällen Kontakt zu einem Experten für Versicherungsrecht zu suchen und sich entsprechend beraten zu lassen.

Leistungsverweigerungen vermeiden

Natürlich kann nicht jede Form der Leistungsverweigerung von vornherein vermieden werden. Dennoch gibt es einige hilfreiche Tipps, wie einer Leistungsverweigerung möglichst vorgebeugt werden kann:

  1. Vollständige und wahre Angaben machen: Bereits vor Vertragsabschluss sollten alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß an die Versicherung übermittelt werden. So kann die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verhindert und sichergestellt werden, dass der Vertrag gültig ist.
  2. Fehler rechtzeitig melden: Sobald ein Beratungsfehler festgestellt wurde oder ein Mandant Schadensersatz fordert, sollte die Versicherung sofort darüber in Kenntnis gesetzt werden. Eine frühzeitige Schadensmeldung holt die Versicherung rechtzeitig ins Boot und erhöht so die Wahrscheinlichkeit, dass der Prozess ohne weitere Komplikationen abgewickelt werden kann. Mehr Informationen zum Verhalten im Schadenfall finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung haben oder selbst noch auf der Suche nach einer passenden Absicherung sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sind Experten auf dem Gebiet Berufshaftpflichtversicherungen für Steuerberater und konnten schon einer Vielzahl an Mandanten eine passende Berufshaftpflichtversicherung vermitteln.