Ein Steuerberater aus Riedenburg (Bayern) war in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich, nachdem er bereits mehrere Prozesse mit der Stadt Riedenburg und dem Freistaat Bayern geführt hatte. Sein Erfolg eröffnet den Steuerberatern de facto ein neues Geschäftsfeld.

Darf ein Steuerberater Mandanten vertreten, die mit der Fremdenverkehrsabgabe in Konflikt stehen?

Seit 2011 streiten der Steuerberater und sein Anwalt mit der Stadt darüber, ob ihm als Steuerberater die Befugnis vorliegt, seine Mandanten, die sich wegen der Fremdenverkehrsabgabe  in Rechtsstreitigkeiten befinden, gerichtlich vertreten zu dürfen.

Die Stadt jedoch sah es als notwendig an, dafür einen gesonderten Rechtsanwalt einzubestellen und bekam zunächst mit dieser Sicht auf die Dinge vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg und später vor dem Verwaltungsgerichtshof in München Recht.

Die höchste Instanz auf Landesebene folgte damit zwar nicht der Meinung des Steuerberaters, ließ aber trotzdem eine Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof zu. Für den Steuerberater wiederum war das genügend Motivation, um seinen Fall am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu aufzurollen.

Höchste Rechtsinstanz stimmt Steuerberater zu

Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter folgten tatsächlich der Meinung des Steuerberaters. Obwohl die schriftliche Urteilsbegründung noch acht Wochen auf sich warten lässt, kann jetzt schon gesagt werden, dass es Steuerberatern künftig erlaubt sein wird, ihre Klienten bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten über kommunale Beiträge und Gebühren vor Verwaltungsgerichten zu vertreten. Damit stellen Steuerberater zumindest in dieser Hinsicht in direkte Konkurrenz für Anwälte dar.

Darüber hinaus wurden dem Kläger alle Gerichtskosten aus den Vorinstanzen erlassen. diese belaufen sich auf einen höheren vierstelligen Betrag (Streitwert: 5.000 Euro).

Steuerberater seit 2011 mit der Stadt Riedenburg im Zwist

Seit dem Jahr 2008 setzt sich der Steuerberater für Geschäftsleute und Gastronomen ein, die die Höhe und das Vorgehen zur Einnahme der Fremdenverkehrsabgabe in ihrer Kommune kritisieren.

Persönlich empfindet der Steuerberater die ganze Art und Weise auch als viel zu unübersichtlich, sodass er die Widersprüche seiner Klienten in Bezug auf die Fremdenverkehrsabgabe an die Stadt weiterleitete. 2011 wies die Stadt ihn jedoch darauf hin, dass er nicht befugt sei, einem solchen Streit beizuwohnen, und verschickte auch ein Schreiben mit selbigen Hinweis an seine Mandanten.

Wegen der zwei gerichtlichen Niederlagen wuchs die Skepsis auch seitens der Steuerberaterkammer, da das bisherige Steuerberatungsgesetz nur die Vertretung vor den für Steuersachen zuständigen Finanzgerichten erlaubt.

Mit dem Urteil aus Leipzig wurden die Erwartungen des Steuerberaters weit übertroffen, da es ihm im Grundsatz nur um die Fremdenverkehrsabgabe ging. Daraufhin konstatierte er: „Ich habe den Steuerberatern ungewollt ein neues Geschäftsfeld erschlossen.“ Nun prognostiziert er eine Mobilmachung seitens der Rechtsanwälte gegen diese Entscheidung.