Informiert man sich online über Berufshaftpflichtversicherungen für Steuerberater, stößt man schnell auf die sogenannte BRAO-Reform und die berufsrechtlichen Änderungen, die sich aus eben dieser Reform ergeben. Obwohl die Gesetzesänderung bereits am 01. August 2022 in Kraft getreten ist, treten immer wieder Fragen zur BRAO-Reform auf und es ist durchaus sinnvoll, sich grundlegend mit der BRAO-Reform zu beschäftigen, um über die aktuellen berufsrechtlichen Reglungen informiert zu sein. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema BRAO-Reform und die für Sie interessanten Auswirkungen der BRAO-Reform.
Inhalt
Was steckt hinter der Abkürzung BRAO?
BRAO ist die Abkürzung für BundesRechtsAnwaltsOrdnung. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, indem das Berufsrecht für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie Steuerberater geregelt ist. Bestandteile des Gesetzes sind unter anderem die Rechte und Pflichten, die die oben genannten Berufsgruppen gegenüber ihren Mandanten und Dritten zu beachten haben.
Das Gesetz ist erstmals 1959 in Kraft getreten. Die letzte Änderung des Gesetzes erfolgte am 01. August 2022, wodurch sich auch einige Änderungen ergeben haben, die direkten Einfluss auf den Berufsalltag von Rechtsanwälten, Patentanwälten und Steuerberatern haben.
Welche Änderungen ergeben sich durch die BRAO-Reform?
Zusammen mit der BRAO wurde 2022 auch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie das Patentanwaltsordnung (PAO) reformiert. Ziel der Änderung war in erster Linie eine Neustrukturierung des Berufsrechts und die Bildung eines gesetzlichen Gesamtsystems für Rechtsanwälte, Steuerberater und Patentanwälte. Die fünf wichtigsten Änderungen, die durch die BRAO-Reform ausgelöst wurden, sind die folgenden:
- Liberalisierung der Rechtsformen
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
- Berufsausübungsgesellschaft
- Einführung von Erfolgsbeteiligungen
- Neuregelung der Interessenkollision
Auswirkungen der BRAO-Reform für Steuerberater
Einige der Änderungen haben einen größeren Einfluss auf die Berufsgruppe der Steuerberater als andere. Für Steuerberater sind diese Punkte der Reform aus dem Jahr wesentlich:
- Erweitertes Rechtsform-Spektrum: Die BRAO-Reform ermöglicht eine flexiblere Auswahl der Rechtsformen. Seit 2022 können Steuerberater auch europäische Rechtsformen wählen, um sich flexibler an die Bedürfnisse ihrer international tätigen Mandanten anpassen zu können.
- Berufsausübungsgesellschaften: Eine wesentliche Änderung liegt für Steuerberater in den neuen Reglungen zur Berufsausübungsgesellschaft. Zuvor galten Berufsausübungsgesellschaften lediglich als administrative Konstrukte, während sie seit 2022 als selbstständige Rechtssubjekte angesehen werden. Weitere Informationen zur Berufsausübungsgesellschaft erhalten Sie hier.
- Berufshaftpflichtschutz: Mit der Reform wurde die Mindestversicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater erhöht, um deren privates Vermögen sowie ihre Mandanten zuverlässiger gegen finanzielle Schäden abzusichern.
- Pflicht zur Verschwiegenheit: Auch die Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern wurde mit der Reform neu geregelt. Dabei wurden vor allem die bestehenden Reglungen erweitert und konkretisiert. Steuerberater haben alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten über ihre Mandanten bekannt sind, vertraulich zu behandeln.
- Interprofessionelle Zusammenarbeit: Seit 2022 ist es für Steuerberater einfacher, in Kooperationen mit anderen Berufsgruppen wie Anwälten zusammenzuarbeiten. Für Mandanten ergibt sich daraus die Möglichkeit einer ganzheitlichen Beratung durch unterschiedliche Fachkompetenzen an ein und derselben Anlaufstelle.
Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Versicherungspflicht für Steuerberater?
Auch die Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater sind von der Gesetzesänderung betroffen. Konkret wurde die Mindestversicherungssumme für Steuerberater angehoben, um sicherstellen zu können, dass Steuerberater im Fall eines Beratungsfehlers über einen ausreichenden hohen Versicherungsschutz verfügen. Damit ist nicht nur das private Eigentum des Steuerberaters besser geschützt, sondern auch die Mandanten. Sollte ein Beratungsfehler zu einem finanziellen Schaden führen, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Eine höhere Mindestversicherungssumme schützt also nicht nur den Steuerberater, sondern auch seine Mandanten.
Die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater hängt auch von der konkreten Rechtsform der Kanzlei ab. Für eine Einzelkanzlei liegt die Mindestversicherungssumme pro Fall bei 250.000 Euro, bei einer PartG, GbR oder oHG bei 500.000 Euro und bei einer GmbH, PartG mbB, AG oder GmbH & Co. KG bei 1.000.000 Euro. Weitere Informationen rund um die Mindestversicherungssumme finden Sie hier.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema BRAO-Reform oder zur Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater? Dann zögern Sie nicht und nehmen gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer passenden Berufshaftpflichtversicherung.