Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung
Steuerberater müssen sich laut Gesetz mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen mögliche finanzielle Forderungen absichern. Sollte es während der Ausübung der Steuerberatertätigkeiten zu Beratungsfehlern und schließlich zu einem Schaden für den entsprechenden Mandanten kommen, greift die Berufshaftpflicht und übernimmt den entstandenen Schaden oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Schadensbeispiel: Fristversäumnis
Eine Mandantin erhält einen Steuerbescheid vom Finanzamt und beauftragt ihren Steuerberater mit der Bearbeitung. Tatsächlich kann gegen den Steuerbescheid Widerspruch eingelegt werden, jedoch versäumt der Steuerberater, den Widerspruch innerhalb der vom Finanzamt festgelegten Frist einzulegen. Für die Mandantin entsteht ein finanzieller Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Es stellt sich heraus, dass der Widerspruch Bestand gehabt hätte und die Mandantin verlangt Schadensersatz. In diesem Fall springt die Berufshaftpflicht ein und zahlt den entstandenen Schaden anstelle des Steuerberaters.
Was ist in einer Berufshaftpflichtversicherung enthalten?
Was genau in einer Berufshaftpflichtversicherung enthalten ist, ist vom gewählten Anbieter und individuellen Tarif abhängig. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, eine einfache Berufshaftpflichtversicherung um verschiedene Leistungsbausteine zu erweitern und den Versicherungsschutz so bestmöglich auf die eigenen Anforderungen abstimmen zu können.
Abgesehen von diesen optionalen Leistungsbausteinen gibt es einige Standardleistungen, die im Rahmen jeder Berufshaftpflichtversicherung enthalten sein sollten:
Bezahlung berechtigter Schadensersatzforderungen
Wie bereits im oben angeführten Schadensbeispiel erklärt, leistet die Berufshaftpflichtversicherung bei Vermögensschäden, die vom Steuerberater verursacht wurden. Dazu zählen beispielsweise:
- Beratungsfehler jeglicher Art
- Fristversäumnisse, insbesondere bei Gerichten oder Finanzämtern
- Unzureichende Aufklärung des Mandanten
- Unterlassene Verweise auf Gesetze, Ungereimtheiten oder steuerliche Konsequenzen
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet jedoch nicht, wenn der Steuerberater seine Mandanten nachweislich wissentlich falsch beraten hat.
Eine Absicherung von weiteren Risiken wie beispielsweise Fristversäumnisse sind nicht automatisch in jedem Tarif enthalten, können allerdings bei Bedarf häufig ergänzend hinzugebucht werden.
Achtung! Generell gilt, dass der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung pauschal keine Personen- oder Sachschäden absichert und ausschließlich finanzielle Schäden ausgleicht. Um auch Personen- oder Sachschäden abzusichern, muss zusätzlich eine Bürohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Prüfen von Schadensersatzansprüchen
Sollte ein Mandant seinen Steuerberater fälschlicherweise beschuldigen, einen finanziellen Schaden verursacht zu haben, prüft die Berufshaftpflichtversicherung im Einzelfall, ob der Anspruch auf Schadensersatz berechtigt ist oder nicht.
Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass der Anspruch Bestand hat, leistet die Berufshaftpflicht. Andernfalls lehnt die Versicherung den ungerechtfertigten Anspruch ab.
Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
Es kann passieren, dass der Mandant des Steuerberaters den Schadensfall gerichtlich klären möchte. Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, übernimmt die Haftpflichtversicherung eventuell anfallende Kosten im Rahmen des Prozesses.